Eine Frau in einem schwarzen Blazer und einem weißen Oberteil lächelt, während sie sich mit einem Mann in einem weißen Hemd unterhält. Sie befinden sich in einem Innenraum, mit einem modernen, neutral getönten Hintergrund und einer Hängelampe über ihnen. Der Mann ist von hinten zu sehen.

Kasse oder ich – wer zahlt eigentlich die Wurzelbehandlung?

Die Diagnose „Wurzelkanalbehandlung“ löst bei vielen Patienten gleich doppelten Stress aus: Sorge um den Zahn und Sorge um den Geldbeutel. Während wir uns medizinisch um Ersteres kümmern, möchten wir hier Licht in den oft undurchsichtigen Dschungel der Kostenübernahme bringen.

Die Antwort auf die Frage „Zahlt die Kasse das?“ lautet nämlich wie so oft in der Medizin: „Es kommt darauf an.“

Das Prinzip der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV)

Gesetzlich versicherte Patienten haben Anspruch auf eine Behandlung, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist (SGB V § 12). Das bedeutet: Die Kasse zahlt für den Erhalt eines Zahnes, aber nur unter streng definierten Bedingungen.

Die Grundvoraussetzung: Der Zahn muss als erhaltungswürdig eingestuft werden und die Behandlung muss eine gute Prognose haben. Ist der Zahn bereits zu stark zerstört oder die Wurzel extrem gekrümmt, lehnt die Kasse die Kostenübernahme oft ab und bezahlt stattdessen nur die Entfernung (Extraktion) des Zahnes.

Die Sonderregelung bei Backenzähnen (Molaren)

Besonders streng sind die Richtlinien bei den großen Backenzähnen im hinteren Bereich. Hier übernimmt die GKV die Kosten für eine Wurzelbehandlung nur dann, wenn mindestens einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:

  1. Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe: Der Zahn steht in einer lückenlosen Reihe bis zur Mitte. Würde er fehlen, entstünde eine Lücke.
  2. Vermeidung einer Freiendsituation: Wenn der Zahn entfernt würde, gäbe es hinter ihm keinen Zahn mehr (die Zahnreihe würde „frei enden“). Dies würde späteren Zahnersatz deutlich erschweren und verteuern.
  3. Erhalt von bestehendem Zahnersatz: Der betroffene Zahn trägt bereits eine Krone oder Brücke bzw. dient als Anker für eine Prothese, die durch den Verlust des Zahnes unbrauchbar würde.

Trifft keiner dieser Punkte zu? Dann sieht der Leistungskatalog der GKV leider die Entfernung des Zahnes vor. Wichtig: Sie können sich dennoch für den Zahnerhalt entscheiden! In diesem Fall tragen Sie die Kosten der gesamten Behandlung als Privatleistung.

Warum entstehen Zuzahlungen („Mehrkostenvereinbarung“)?

Selbst wenn die Kasse grundsätzlich „Ja“ zur Behandlung sagt, erhalten Sie oft einen Heil- und Kostenplan über private Zuzahlungen. Warum ist das so?

Die Kassenleistung deckt die Basisversorgung ab (Röntgen, einfache Aufbereitung, einfache Füllung). Die moderne Endodontie bietet jedoch Technologien, die die Erfolgsaussichten von ca. 60 % (Basis) auf bis zu 95 % (High-End) steigern können. Diese Verfahren sind im Kassenkatalog schlicht nicht enthalten oder werden nicht vergütet.

Dazu gehören die „Big Four“ der Zahnerhaltung:

  1. OP-Mikroskop: Man kann nur behandeln, was man sieht. Das Mikroskop macht haarfeine Kanäle sichtbar, die sonst übersehen würden. (Privatleistung)
  2. Elektrometrie (Längenmessung): Statt nur zu röntgen, messen wir die Wurzellänge elektronisch. Das ist präziser und spart Strahlenbelastung. (Privatleistung)
  3. Chemische Spülung (Ultraschall/Laser): Bakterien sitzen in mikroskopischen Nischen. Aktivierte Spüllösungen erreichen diese Areale besser als jede Feile. (Privatleistung)
  4. Thermoplastische Füllung: Statt kalter Stifte wird warmes, flüssiges Material eingebracht, das auch Seitenkanäle dicht verschließt. (Privatleistung)

Privatversicherte und Zusatzversicherungen

  • Privatversicherte (PKV): In der Regel werden die Kosten für moderne Verfahren (nach Gebührenordnung GOZ) erstattet. Prüfen Sie jedoch Ihren Tarif auf eventuelle Einschränkungen oder Selbstbehalte.
  • Zahnzusatzversicherung: Gute Tarife übernehmen oft den Eigenanteil, den die GKV nicht zahlt (z.B. für das Mikroskop). Wichtig: Die Versicherung muss vor Feststellung der Diagnose abgeschlossen worden sein („brennende Häuser kann man nicht versichern“).

Unser Rat: Transparenz vor Behandlung

Lassen Sie sich nicht von Kostenplänen überraschen. Wir erstellen vor jedem Eingriff eine detaillierte Aufstellung (Heil- und Kostenplan). Fragen Sie uns aktiv: „Was ist Kassenleistung, was ist privat, und welchen konkreten Nutzen hat die Zusatzleistung für meinen Zahn?“

Am Ende ist der Erhalt des eigenen Zahnes fast immer die bessere – und langfristig oft sogar günstigere – Lösung als eine Lücke oder ein Implantat.

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